Betrifft: Einwendungen gegen die Kombilösung (Planfeststellung Stadtbahntunnel und Bebauungsplan Kriegsstraße)
Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für die Eingangsbestätigung auf meine Einwendungen.In der Tat sind etliche Passagen darin recht allgemein gehalten und somit eher als Argumente für eine allgemeine Auseinandersetzung mit dem Vorhaben durch die Planfeststellungsbehörde geeignet.
Bei vielen Passagen weise ich aber auch darauf hin, inwieweit diese Punkte konkret mich selbst betreffen, schließlich wohne, arbeite und lebe ich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Baumaßnahme und bin mit ihren Auswirkungen bei der Nutzung so ziemlich aller Mobilitätsarten betroffen (auch wenn es nicht bei jedem Punkt konkret auf mich bezogen formuliert ist).
Ich bin zwar kein Jurist, aber für mein Rechtsverständnis mutet es etwas eigenartig an, dass ich --- mal ein einzelnes kleines Beispiel aus vielen herausgezogen --- durchaus einen Verwaltungsakt bis vors Gericht rechtlich überprüfen lassen könnte (in anderen Fällen schon mal durchgezogen von mir), der darin bestünde, dass BuS per Schild das Abbiegen von der südlichen Hildapromenade aus in Richtung Kaiserplatz verbieten würde, was mich beim Heimradeln behindern würde, dass ich es aber nicht gerichtlich überprüfen lassen könnte, wenn dort der Bau einer Rampe des Stadtbahntunnels das Abbiegen für immer und ewig unmöglich machen würde.
Auch habe ich beispielsweise darauf hingewiesen, dass ich aufgrund von unfallbedingten Knieschäden wahrscheinlicher als andere damit rechnen muss, eines Tages in der Mobilität nennnswert eingeschränkt zu sein und somit davon betroffen wäre, dass der Stadtbahntunnel, wie ausgeführt, nicht den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes für alle Behinderungsarten entspricht, weil er den Zugang zum ÖV im Vergleich zum rein oberirdischen Verkehr beschwerlicher macht statt einfacher. Warum solche --- mich nicht allzulange nach Eröffnung des Tunnels sehr wahrscheinlich betreffende --- Verstöße gegen Gesetze nicht im Vorfeld, im Zweifel auch gerichtlich, überprüfbar sein sollen, erschließt sich mir aus Ihrer Antwort auch nicht.
Außerdem führen sämtliche erwähnten Verschlechterungen dazu, dass sich meine Reisezeiten mit dem ÖV auf öfters genutzten Relationen verlängern. Einige davon habe ich explizit erwähnt (innerhalb der Innenstadt). Auch von dieser Entwertung eines von mir oft (mit Jahreskarte) genutzten Verkehrsmittels bin ich persönlich betroffen. Etc.
Ihre pauschale Ablehnung einer persönlichen Betroffenheit kann ich daher nicht so stehen lassen und ich gehe daher weiter davon aus, persönlich betroffen zu sein. Sollten Sie in einzelnen konkreten Punkten anderer Meinung sein, so konkretisieren Sie bitte Ihre Bedenken, damit ich sie konkret durch Ergänzungen zerstreuen kann.
Einen Punkt sollte ich vielleicht noch ein wenig konkretisieren:
Zu meinem Satz in der Begründung
"Es kommt zu Beeinträchtigungen für Autofahrer, Fußgänger,
Radfahrer und ÖV-Nutzer während und auch dauerhaft nach der Bauzeit.
All das betrifft mich sowohl als jemand, der Läden und Einrichtungen der
Innenstadt nutzt und nur 100 m von der Kaiserstraße entfernt wohnt und arbeitet,
als auch als regelmäßiger Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs in der
Innenstadt und als Steuerzahler."
wäre konkreter darauf hinzuweisen,
dass mich zum einen die Baumaßnahme rund um den Europaplatz, zum anderen die
dauerhaften Änderungen in der westlichen Kaiserstraße zeitweise oder
dauerhaft beim Erreichen meiner Wohnung --- gleichzeitig Arbeitsplatz ---
behindern würden.
Während der Bauzeit wird es zudem zu erheblichen Belästigungen kommen, zumal die Baustelleneinrichtung mindestens in die Douglasstraße reinreichen wird (wenn nicht sogar gerüchteweise bis zum Stephanplatz, also bis vor meine Haustür). Mich haben in der Zeit, die ich hier wohne (1997), schon einige Baustellen ziemlich genervt: Umbau Post Galerie direkt gegenüber, Umbau Alnatura unten im Haus und derzeit Erweiterung Sparkasse quasi im Hinterhof. Irgendwann habe ich mal die Nase voll, zumal wenn es um ein Projekt geht, bei dem dem öffentlichen Verkehr und somit auch mir als regelmäßigen ÖV-Nutzer dauerhaft nur Nachteile entstehen.
Dauerhaft kommt es zu Beeinträchtigungen, weil, wie ich bei einem späteren Durchlesen der Unterlagen festgestellt habe, dass es offenbar nicht mehr möglich sein wird, per Rad an der künftigen Haltestelle Kaiserstraße-West vorbeizufahren. Wenn ich aus der westlichen Stadthälfte per Rad heimfahre bzw. in diese Richtung fahren will, ist dies regelmäßig mein Weg.
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